Gilt die Gebäudeversicherung auch beim Gartenhaus und Schuppen?

Viele Menschen haben eine eigene Immobilie und dann ist auch genau bekannt, dass die Gebäudeversicherung sehr wichtig ist. Das Haus wird durch viele Gefahren bedroht und deswegen sollte kein Hausbesitzer auf diese Versicherung verzichten. Die Immobilien stehen meist auf Grundstücken und mit dazu gehören meist noch weitere Nebengebäude. Im Garten befinden sich dann oft Schuppen, Gartenhaus oder Garagen. Viele Menschen stellen sich natürlich die Frage, wie diese Nebengebäude eigentlich abgesichert sind. Oft wird die Frage gestellt, ob die separate Versicherung notwendig ist oder ob Nebengebäude in der Versicherung enthalten sind. Wichtig ist immer, dass im Antrag die Nebengebäude berücksichtigt werden.

Was ist beim Kauf der Immobilie wichtig?

Wird eine Immobilie gekauft, dann ist bereits bekannt, ob es auf dem Grundstück Nebengebäude wie Gartenhaus oder Schuppen gibt, welche dann zu dem Haus gehören. Wenn eine Versicherung abgeschlossen wird, dann sind die Nebengebäude oft schon mit in der Versicherung eingeschlossen. Dies ist jedoch nur dann bei der Gebäudeversicherung der Fall, wenn die Nebengebäude auch bei dem Versicherungsschein aufgeführt wurden. Kommen dann im Anschluss noch weitere Gebäude mit dazu, dann gelten dafür auch unterschiedliche Regeln. Meist beziehen sich diese Regeln dann auf die Größe von den Nebengebäuden. Die Größe sagt schließlich etwas darüber aus, ob ein Nebengebäude beitragsfrei ist oder aber mit in der Gebäudeversicherung versichert werden muss. Befinden sich Carports oder Garagen mit auf dem entsprechenden Grundstück, dann werden sie von manchen Versicherungsunternehmen auch beitragsfrei mitversichert. Es gibt jedoch auch Versicherungen, wo eine Erhöhung des Tarifes verlangt wird, damit hier dann die Versicherung vorhanden ist. Das Gartenhaus oder der Schuppen in der normalen Größe ist in vielen Fällen beitragsfrei. Die Versicherer sehen hierbei dann die normale Größe von 25 bis 40 Quadratmetern an. Ist ein größerer Schuppen oder ein größeres Gartenhaus vorhanden, dann muss sich jeder bei dem Versicherer genau erkundigen, damit keine Versicherungslücke riskiert wird.

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Wichtige Informationen zu der Versicherung

Viele Menschen haben einen großen Garten und hier dann neben dem Haus auch Nebengebäude. Während kleine Nebengebäude meist beitragsfrei sind, müssen die größeren Nebengebäude oft in die Versicherung explizit mit aufgenommen werden. Mit dazu gehören die größeren Scheunen, Geräteschuppen oder auch die Nebengebäude wie Schwimmbad, Sauna oder Ähnliches. Die größeren Nebengebäude kommen dann mit in die Wohngebäudeversicherung und meist wird dies auch zu der Erhöhung des Tarifs führen. Die jeweilige Höhe ist dann immer von dem Einzelfall abhängig und muss individuell geprüft werden.

Bei vielen Versicherungen sind jedoch die Nebengebäude in dem Garten beitragsfrei mitversichert, wenn diese kleiner als vierzig Quadratmeter sind. Wichtig ist eben nur, dass die Nebengebäude auch immer in dem Antrag angegeben wurden. Als Tipp sollte jeder immer besser nachfragen, ob und wenn ja wie die Nebengebäude dann bei der Versicherung aufgenommen werden müssen. Bei einem Schadensfall wird jeder natürlich sehr dankbar sein, wenn die Versicherung zahlt. Keiner möchte durch eine kleine Unachtsamkeit schließlich auf den hohen Kosten sitzen bleiben. Die Hausratsversicherung würde das Inventar schützen, doch die Gebäudeversicherung wird abgeschlossen, damit die Schäden am Haus direkt abgesichert werden. Die Versicherung gilt dann nur die Nebengebäude, welche bei dem Vertragsabschluss im Garten vorhanden waren nicht nachträglich erworben wurden.

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ein Kommentar

  1. Danke für diesen guten Artikel! Sehr gut! Mir gefällt es, dass Du das Thema so im Detail beleuchtet hast!
    Ich weiß von meiner Außenkamera Seite, dass die Unterschiede oft im Detail versteckt sind!

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