Räum- und Streupflicht für Kleingärtner

Kaum jemand sucht im Winter regelmäßig seinen Kleingarten auf. Da erscheint es auf den ersten Blick eher nebensächlich, ob der Fußweg vor der Anlage geräumt und gestreut ist. Für die Kleingärtner kann jedoch durchaus eine Räum- und Streupflicht bestehen.

Streupflicht für den kleingartenstreupflicht für den kleingartenEin Blick in die kommunale Satzung oder in den Zwischenpachtvertrag gibt Aufschluss. Die Verträge sollten genau unter die Lupe genommen werden, denn verschwommene Formulierungen sind nicht selten. Wenn der Zwischenpächter verantwortlich ist, tritt er diese Verpflichtung meist in Form eines Verwaltungsabkommens an den Verein ab. Der Verein wiederum kann bestimmte Mitglieder dafür bestimmen oder eine Firma beauftragen, die Räum- und Streupflicht zu übernehmen. Die Räum- und Streupflicht ist in den örtlichen Bestimmungen detailliert geregelt. Gibt es keine diesbezügliche Vereinbarung, gelten die allgemeinen Gesetze.

Zwischen 7 und 21 Uhr besteht Räum- und Streupflicht. Der Fußweg sollte etwa einen Meter breit frei geräumt werden. Werden Gartenmitglieder zum Winterdienst eingeteilt, sollte ein konkreter Einsatzplan vorliegen. Kommt es zu einem Schadensfall, ist dieser Bedingung, für das Inkrafttreten der kleingärtnerischen Haftpflichtversicherung. Den Winterdienst innerhalb der Kleingartenanlage regelt der Verein. Dies betrifft das Räumen und Streuen der Durchgangswege oder die Erreichbarkeit des Vereinsheimes. Durch Schilder wie “Betreten auf eigene Gefahr” lässt dich die Haftung des Vereins nicht ausschließen.

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ein Kommentar

  1. Das ist sehr aufschlussreich und gilt sicherlich nicht nur für Kleingartenvereine sondern grundsätzlich für alle Vereine mit Außenzugangsbereich. Wird vermutlich immer wieder gerne „vergessen“ weil sich erstmal niemand zuständig fühlt. Vor allem wenn man sich dort nicht aufhält bei schlechtem Wetter.

    Ein immer wieder beliebtes Thema – wo auch dann gerne in Kleingärtenvereinen jeder seinen „Senf“ dazutut – ist das Streumittel selbst:

    Split
    Kies
    Granulat
    Sand
    oder etwa doch das gute alte Streusalz?

    Dies ersten genannten 4 – oft mit dem blauen Engel versehenen – Materialien vermindern ebenso die Rutschgefahr und haben nicht die schädlichen Wirkungen von Salz. Die Folgen des Salzstreuens zeigen sich oft erst Monate später:

    Salzgeschädigte Straßenbäume können nicht mehr genügend Wasser aufnehmen. Im Boden verdrängt das Salz zudem wichtige Pflanzennährstoffe und beeinträchtigt Mirkoorganismen. Vor allem die Baumarten, die die Alleen zieren, reagieren empfindlich auf Salz, etwa Ahorn, Linden, Kastanien.

    Hierzu ein sehr treffendes Zitat:

    “Salz gehört auf das Frühstücksei und nicht auf den Bürgersteig”

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