Lärmbelästigung im Garten

Lärm im Garten – was ist überhaupt erlaubt

Sommerzeit ist Gartenzeit, denn da zieht es viele Menschen an die frische Luft und im Garten spielen Kinder, der Rasen wird gemäht und nebenbei läuft auch noch die Gartenpumpe. Am Abend nach getaner Arbeit sitzen Hobbygärtner mit Freunden gemeinsam auf der Terrasse oder im Garten und hier wird gegrillt und gefeiert. Was für Gartenbesitzer Spaß oder Notwendigkeit ist, kann jedoch für die lieben Nachbarn eine große Lärmbelästigung sein. Und hier ein sommerlicher Blick in Nachbarschaftsrecht, wenn es um die Lärmbelästigung im Garten geht, wie

– Rasenmäher und Co                                                         Lärmbelästigung im Garten

– Wasserpumpen

Gartenfeste oder Gartenparty

Denn auch für die Lärmbelästigung im Garten gibt es Regeln, die Sie einhalten müssen. Und wer gegen diese Vorschriften verstößt, muss mit einer hohen Geldbuße rechnen.

Lärmbelästigung Rasenmäher und Co

Was im heimischen Garten erlaubt oder nicht erlaubt ist, regelt die bundesweite geltende 32. Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes. Diese Regelung gilt auch bei Geräte- und Maschinenlärmschutz oder auch 32 BimSchV genannt. Diese Verordnung regelt den Betrieb von Maschinen und Geräten, die im Garten verwendet werden und Verordnung soll gegen die Lärmbelästigung schützen. Welche Maschinen und Geräten für den Garten dies genau sind, finden Sie bei der 32 BimSchV. Und hier, die wichtigsten Gerätschaften, die viele Hobbygärtner im Garten verwenden:

– Wasserpumpern, die über Wasser betrieben werden

– Zerkleinerer und Schredder

– Rasenkantenschneider und Rasentrimmer

– Rasenmäher und Heckenscheren

Siehe auch  Auch im Winter – kann gegrillt werden

Diese Geräte für den Garten in Kleinsiedlungsgebieten und Wohngebieten an Sonn- und Feiertagen ganztätig sowie auch an Werktagen in der Zeit von 20:00 Uhr bis 7:00 Uhr nicht betrieben werden. Wer als Hobbygärtner seinen Rasen oder Hecken mit purer Muskelkraft mäht oder schneidet – sprich mit einem Handmäher oder einer Handschere, darf dies zu jeder Uhrzeit tätigen. Und hier noch weitergehende Betriebsverbote für

– Laubsammler und Laubbläser                                                        Lärm-Gartengeräte

– Freischneider

– Grastrimmer und Graskantenschneider

Diese Gartengeräte für den Garten dürfen an Werktagen von 7:00 Uhr bis 9:00Uhr und bis 13:00 Uhr bis 15:00 Uhr und von 17:00 Uhr bis 20:00 Uhr nicht benutzt werden. Anders sieht es aus in Misch- und Dorfgebieten und Gewerbegebieten, denn hier gelten die 32 BimSchV nicht. Und hier dürfen alle Hobbygärtner ihre elektrischen oder benzinbetriebenen Gartengeräte nach Herzenslust einsetzen.

Aber es gibt auch Grenzen, wie die allgemeine Nachtruhe und diese haben eine Sonderregelung. Daher sollten Sie bevor Sie ihre Heckenschere oder Rasenmäher einschalten, dies Abklären, ob es Ihre örtliche Gemeinde erlaubt.

Lärmbelästigung durch Gartenfeste oder Gartenpartys

Weder das Bürgerliche Gesetzbuch oder die Lärmschutzverordnung verbieten mehrmals im Jahr im heimischen Garten zu feiern. Denn Gartenfeste oder Gartenpartys gehören nun mal in Wohngebieten zur üblichen Gesellschaft und müssen von den Nachbarn toleriert werden. Nur wenn in der Nachbarschaft alte oder kranke Menschen wohnen – ist Rücksichtsnahme gefordert.

Grillen im Garten

Viele Gerichte haben in einigen Fällen nicht einmal sich daran gestört, dass mehr als 20 Gäste auf einem Gartenfest lärmten. Aber nach 22 Uhr muss der Gartenbesitzer dafür sorgen, dass die Nachtruhe einhalten wird. Somit müssen Musikgeräusche nur so laut sein, dass diese nicht in den benachbarten Wohnungen stören – das heißt, die Zimmerlautstärke tritt hier in Kraft. Zu einem schönen Gartenfest darf auch der Grill nicht fehlen und hier sollten Sie auf ihr lieben Nachbarn Rücksicht nehmen.

Siehe auch  Elementarversicherung: Ist der Garten mit abgesichert?

Beim Grillen gilt das Gebot der Rücksichtsnahme

In puncto Grillen im Garten gilt das Gebot der Rücksichtsnahme und es kann nicht schaden, die Nachbarn im Vorfeld zu informieren, das ein Grillabend bevorsteht. Und der Grill sollte so aufgestellt werden, das der Qual, nicht in die nachbarschaftlichen Häuser zieht. Gerade bei der Verwendung von Holzkohlegrills kommt es unvermeidlich zu starken Geruchsbelästigungen und dies müssen die Nachbarn nicht hinnehmen. Und so heißt die friedliche Lösung dem Umstieg auf einen Lavastein-Gasgrill oder auf einen Elektrogrill und dies sorgt für ein gutes nachbarschaftliches Verhältnis – denn wo kein Kläger ist, da ist auch kein Richter. Zudem drücken tolerante Nachbarn bei Gartenfesten, wo gegrillt wird – gerne ein Auge zu oder suchen rechtzeitig ein freundliches Gespräch.

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2 Kommentare

  1. Das mit deem grillen im Garten kann schon manchmal ganz schön Nerven aufreibend sein. Vor allem wenn man Spare Ribs grillen will. Habe mir aber einen wie oben im Artikel erwähnt, einen Lavastein Gasgrill geholt und muss sagen das er mich bisher nicht enttäuscht.

  2. Also ich weiß aus eigener leidlicher Erfahrung, wie lästig es ist, wenn den halben Tag ein übermotivierter Hausmeister mit Rasentraktor, Laubbläser und sonstigem lauten Gedöns ums Haus läuft und dich auch zur Mittagsruhezeit sehr sehr laut beschallt. Es ist für den Menschen gerade in unserer schnelllebigen, hektischen und lauten Zeit wichtig, nicht fast rund um die Uhr dieser Reizüberflutung ausgesetzt zu sein. Gerade in meinem Fall halte ich es für unnötig, soo oft den armen Rasen und die Sträucher zu traktieren.

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