Ja klar doch können Hausbesitzer im eigenen Garten ihre Steaks und Würstchen auf den Grill legen und es ist nicht wichtig ob dies sich um einen Elektrogrill-, Holzkohlegrill oder sich um einen Gasgrill handelt. Darüber hinaus gibt es jedoch keine Genehmigung, die ein uneingeschränktes Grillen im eigenen Garten erlaubt. Aber an gewisse Regeln beim Grillen müssen sich auch Hausbesitzer halten. Etwas komplizierter ist es meistens für Mieter in einer Wohnanlage.
Jedes Jahr mit dem Frühling, wenn es wärmer wird, kommt auch die Grill-Saison und eigentlich will jeder nur schnell sein Prachtexemplar von Grill anwerfen und ein deftiges Steak oder anderes Grillgut so richtig genießen. Aber leider mit dem Start der Grill-Saison kommen auch viele Nachbarstreitigkeiten auf und Grillen verursacht nun mal Streit in Deutschland – als die meisten denken. Es gibt hier keine definitiven Richtlinien für den Grillgenuss ohne Stress und selbst Gerichtsurteile aus den letzten Jahren fallen unterschiedlich aus.
Aber mit ein wenig Rücksicht und Verständnis für seinen Nachbarn kann Grillen mit der Familie oder Freunden zum stressfreien Erlebnis werden. Daher ist die allerbeste Option für solche Probleme zu vermeiden, ein gepflegter Umgangston mit dem lieben Nachbarn. Und wer den Kontakt zum Nachbarn weiter festigen möchte – lädt diesen einfach zum Grillen ein – denn nichts geht über eine gute Nachbarschaft.
Die gesetzlichen Regelungen
In nur zwei Bundesländer existieren Grundregeln in der Rechtsprechung zum Thema grillen und alle anderen Bundesländer sind somit frei von rechtlichen Grundlagen. Und die Gerichte, wenn es um das Grillen geht, setzen von Einzelfall zu Einzelfall auf neue oder alte Urteile. Denn nur in Brandenburg und in Nordrhein Westfalen wird die Grill-Saison geregelt. Und hier in diesen beiden Bundesländern verbietet das Landesimmissionsschutzgesetz das Grillen, wenn Unbeteiligte belästigt werden. Diese Art von Belästigung betrifft überwiegend, wenn vermehrt Qualm vom Holzkohlegrill den Nachbarn von rechts und links stört. Dies geht so weit, dass die Polizei eingeschaltet wird und ein Bußgeldbescheid kommt ins Haus geflattert.
Das Grillen für Hausbesitzer
Am einfachsten haben es immer die Hausbesitzer im Eigenheim, denn die lieben Nachbarn müssen Grillpartys innerhalb der Vorschriften, diese voll und ganz akzeptieren. Das heißt, Sie dürfen in den Abendstunden bis 22:00 Uhr nach Herzenslust Grillen, aber nach 22:00 Uhr dürfen Sie keine Lärmbelästigung verursachen. Fernab der Rauchentwicklung, die Holzgrille verursachen gibt es aber einige Urteile in denen verlangt wird, dass sich Hausbesitzer mit der Anzahl des Grillens zurückhalten sollen. Somit ist aber Grillen mit einem Gas- oder Elektrogrill erlaubt, denn hier fällt der Qualm weg und niemand wird belästigt, auch nicht der Nachbar.
Grillen auf dem Balkon – ist eine Sache für sich
Dies ist eine schwierige Angelegenheit, denn befindet sich der Balkon in einer Wohnanlage und noch Wand an Wand zum Nachbar – wird das Ganze heikel. Wirft man hier einen Holzkohlegrill an, stehen die Nachbarn schnell im Qualm und dies muss nicht geduldet werden. Und schon deshalb verbieten die meisten Hausordnungen aus diesem Grund das Grillen mit Holzkohle, aber auch Elektro- und Gasgrill, sind nicht immer erlaubt. Somit haben es Hausbesitzer mit einem eigenen Garten wesentlich einfacher und können die Grill-Saison in vollen Zügen so richtig genießen.
Daher ist die beste Medizin gegen Nebenwirkungen beim Grillen ein gepflegtes Verhältnis zum Nachbarn und ein gelegentliches Gemeinschaftsgrillen kann somit Wunder wirken und Beziehungen positiv prägen.
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Ja, wichtig ist das man sich mit der Nachbarschaft gut versteht, da braucht es keine Gesetzesregelung. Seit wir mit Holzkohle grillen sind unsere Nachbarn auch nicht mehr so begeistert 😉
stimme Sascha zu, wichtiger wäre mir da die gute Beziehung zu den Nachbarn. Rücksicht ist da manchmal wichtiger, als auf seinem Recht zu beharren ;-). Ansonsten denke ich, gilt da auch die konkrete Hausordnung, freundliche Kommunikation kann da manchmal Wunder wirken.
Wir sind auch immer sehr vorsichtig gewesen, was das Thema angeht. Über uns war noch ein Penthouse zu der Zeit und unser Grill war riesengroß und nahm schon fast ⅓ vom Balkon ein, der auch nicht grade klein war. Allerdings gab’s da glücklicherweise nie Probleme, aber ich kenne Nachbarn, da sähe die Sache leider ganz anders aus. :/
Hallo!
Ich stimme meinen beiden Vorrednern zu. Natürlich sollte man bei Grillen darauf auch davon absehen, mit Benzin oder Diesel den Grill anzufeuern oder nach dem Grillen ein Hexenfeuer zu veranstalten. Alles was das normale Grillen betrifft, so sollte es von den Nachbarn tolleriert werden. Falls sich wirklich ein Nachbar wegen des Grillgeruchs beschwert, so liegt der Grund eher in der fehlenden KOmmunikation 🙂
Auch wenn das Grillen mit Holzkohle einfach besser schmeckt, sollte man wirklich lieber darauf verzichten, die Nachbarn einzuqualmen. Auf einem Balkon oder in unmittelbarer Nachbarschaft tut es auch der Elektrogrill.
Im eigenen Garten bin ich absolut für Grillen mit Holzkohle – ich stimme aber Johannes absolut zu: Der Grillanzünder sollte geruchsneutral sein, denn das ist wesentlich schlimmer als jeder Holzkohleduft.