Nachbarrecht im Garten

Viele sind davon betroffen, doch nur die wenigsten sind wirklich über die Rechtslage informiert: Nachbarschaftsrecht ist bei vielen Hausbewohnern in ganz Deutschland ein Thema, dem zu wenig Beachtung geschenkt wird und das häufig für Diskussionen am Gartenzaun sorgt. Meist geht es um die Gestaltung mit Hecken, Bäumen oder Sträuchern, die dem Nachbarn ein Dorn im Auge ist – was also ist erlaubt und was nicht?

Selbstverständlich sind Sichtschutz bietende Hecken oder blühende Sträucher etwas, das jeden Garten verschönert und für ein angenehmes Ambiente sorgt. Davon darf man auch gerne so viele einpflanzen, wie es einem selbst gefällt. Allerdings sollten Sie bei der Pflanzung auch die entsprechenden Grenzabstände zum Nachbarsgarten unbedingt einhalten. Viele Gartenbesitzer haben Freunde daran, einen Kirschbaum oder gar einen Ahorn neu einzupflanzen und großzuziehen – leider wird hier aber viel zu oft das tatsächliche Wachstum unterschätzt. Nicht selten wuchert der Baum dann über die Grenze bis in Nachbars Garten, nimmt dort Platz weg und wirft eventuell Laub oder Früchte ab – schon ist der Streit begonnen.

Beachten Sie die Wuchshöhe eines Baumes vor seiner Pflanzung

Aus diesem Grund lohnt es sich, sich vor der Pflanzung zunächst mit der Wuchshöhe eines Baumes auseinanderzusetzen – so gehen Sie sicher, dass der Baum auch wirklich in Ihren Garten passt und nicht später Gegenstand eines handfesten Streits mit dem Nachbarn wird. Gemäß der gesetzlich festgeregelten Abstandsregeln im Garten benötigt ein eingepflanzter Baum, der maximal bis zu 15 Meter hoch wird, einen Abstand zum Nachbargarten von etwa drei Metern. Natürlich kann es dennoch passieren, dass später Zweige bis in den Nachbarsgarten reichen oder die Wurzeln aus seinen Beeten ragen. Hier kann der Nachbar vom Baum-Eigentümer durchaus fordern, dass überhängende Zweige und hineinragende Wurzeln entfernt werden müssen, es darf darüber hinaus sogar eine Frist festgesetzt werden. Kümmert der Besitzer des Baumes sich dennoch nicht darum, ist der Nachbar im Recht, selbst diese Pflanzenteile abzuschneiden – sofern sie wirklich störend sind.

Fallobst im Garten und Früchte am Baum – wem gehören sie?

Vielleicht fragen Sie sich darüber hinaus auch, was eigentlich mit Obst vom Baum des Nachbars geschieht, das in den eigenen Garten ragt. Auch hier ist die Gesetzeslage klar: Obst, das noch am Baum hängt, darf nicht abgepflückt werden, auch wenn es sich bereits über dem eigenen Grundstück am Zweig befindet. Fällt das Obst dagegen in den eigenen Garten, gehört es einem selbst und Sie dürfen es unbesorgt aufsammeln und essen.

 

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