Hauseigentümer haben verschiedene Möglichkeiten, ihr Eigentum zu versichern und hierdurch bei Beschädigung von Haus, Hof und Grundstück Ersatz zu erhalten. Grundsätzlich sind Schäden am beweglichen Inventar einer Wohnung oder eines Wohngebäudes über die Hausratversicherung versichert. Schäden am Gebäude selbst sowie am unbeweglichen, verbauten Inventar reguliert die Wohngebäudeversicherung.
Versichert sind im Rahmen der Hausrat- und Gebäudeversicherung jedoch nicht alle Schadensursachen. Wird der Schaden durch eine Naturgewalt verursacht, sind diese Schäden standartmäßig nicht über Hausrat- bzw. Gebäudeversicherungen abgedeckt. Diese Lücke kann über eine Elementarversicherung geschlossen werden. Die Elementarversicherung deckt Schäden durch Naturereignisse ab, die nicht bereits in der Gebäude- bzw. Hausratversicherung erfasst sind. In Deutschland sind etwa 30% aller Gebäude elementarversichert. Die meisten Elementarversicherungen werden in Regionen abgeschlossen, wo das Risiko von Gebäudeschäden durch Naturgewalten statistisch besonders hoch ist.
Schutz vor Elementarschäden – eine Zusatzoption
Eine Elementarversicherung ist keine eigenständige Versicherung, sondern in der Regel die Erweiterung einer Wohngebäude- oder Hausratversicherung. Sie kann nur in Verbindung mit einer solchen Versicherung abgeschlossen werden.
Genauso wie die Hausrat- und die Gebäudeversicherung ist die Elementarversicherung keine Pflichtversicherung. Da die zu befürchtenden Schäden jedoch finanziell dramatisch werden können, kann der Abschluss einer Elementarversicherung sinnvoll sein.
Versicherte Gefahr – Schadensursachen
Einige Elementarschäden sind bereits im Rahmen der normalen Gebäude- und Hausratversicherung abgedeckt. Dies sind insbesondere Schäden, die durch Sturm, Hagel oder Blitzeinschlag verursacht werden. Für diese Schadensursachen erübrigt sich der Abschluss einer Extra-Elementarversicherung.
Hierüber hinaus gehende Unwettergefahren, die von der Hausrat- oder Gebäudeversicherung nicht abgedeckt sind, können über eine Elementarversicherung abgesichert werden. Diese zusätzlichen Unwettergefahren sind insbesondere:
- Überschwemmungen durch Hochwasser oder Starkregen
- Rückstau von Wasser aus den Leitungsrohren in das Gebäude infolge von Überschwemmungen oder Regen
- Erdbeben, Erdsenkungen und Erdrutsche, wenn diese Ereignisse naturbedingt sind. Ist eine Erdabsenkung hingegen auf menschliches Verhalten wie beispielsweise Erdarbeiten zurückzuführen und entstehen durch diese Erdabsenkung Schäden, so greift nicht die Elementarversicherung. Schäden, die durch menschliches Verhalten verursacht werden, sind typische Haftpflichtschäden. Diese sind durch die Haftpflichtversicherung des Verursachers abgedeckt.
- Schneedruck und Lawinen: Schäden durch Schneedruck entstehen, wenn ein Dach das Gewicht des Schnees nicht mehr trägt. Lawinen bezeichnen von Berghängen niedergehende Schnee- und Eismassen.
Versicherte Sache – der Hausrat
Wird die Elementarversicherung als Ergänzung zu einer Hausratversicherung abgeschlossen, so ersetzt sie das im Haus enthaltene bewegliche Inventar bei Zerstörung oder Beschädigung durch extreme Naturereignisse.
Versicherte Sache – das Wohngebäude
Wird die Elementarversicherung als Erweiterung der Wohngebäudeversicherung abgeschlossen, sichert sie das versicherte Wohngebäude mitsamt allem unbeweglichen Inventar gegen extreme Wetterereignisse ab.
Versicherte Sache – der Garten
Ist der Schutz von Gartenhäuschen, Pflanzen, Gartenwegen oder sonstigem Gartenzubehör gewünscht, so ist zunächst bei Abschluss der Wohngebäudeversicherung zu prüfen, ob diese auch die gewünschten Grundstücksbestandteile umfasst. Nur wenn diese Grundstücksteile von der Wohngebäudeversicherung umfasst werden, erstreckt sich auch der Schutz der Elementarversicherung auf diese.
Üblicherweise sind Schäden an Grundstück und Garten in den Gebäudeversicherungen nicht enthalten. Bei einigen Versicherern besteht jedoch die Möglichkeit, den Schutz von Grundstück und Garten als zusätzliche Leistung in die Gebäudeversicherung mit aufzunehmen. In die Gebäudeversicherung können beispielsweise aufgenommen werden:
- Gartenlauben
- Garagen außerhalb des Wohngebäudes
- Außenanlagen
- Spielgerüste
- Pflanzen
- usw.
Diese zusätzlich zu versichernden Grundstücksbestandteile sollten dann in dem Versicherungsvertrag zur Gebäudeversicherung ausdrücklich aufgeführt werden. Durch diese Erweiterung des Versicherungsschutzes über das eigentliche Wohnhaus hinaus erhöht sich der Versicherungsbeitrag für die Wohngebäudeversicherung.
Ist die Wohngebäudeversicherung wunschgemäß gestaltet und umfasst auch die Grundstücksteile, die mitversichert werden sollen, so kann diese „individuelle“ Gebäudeversicherung um die Elementarversicherung erweitert werden. Der Schutz der Elementarversicherung erstreckt sich dann ebenfalls auf alle in der Gebäudeversicherung genannten Grundstücksbestandteile.
Kosten für die Elementarversicherung
Die Beitragshöhe hängt zum einen davon ab, welcher Gefährdungsklasse (GK) das Gebiet zugeordnet ist, in dem das zu versichernde Gebäude liegt. Zum anderen richtet sich die Höhe des Beitrags nach der Höhe des Selbstbehalts im Schadensfall. Die Beitragshöhe der Gebäudeversicherung mit Elementarklausel kann mit diesem Rechner ziemlich genau berechnet werden.
Für die Risikoeinstufung des Gebäudes hat die deutsche Versicherungswirtschaft das sogenannte ZÜRS-System ins Leben gerufen, welches vier Gefährdungsklassen festgelegt:
- GK 4: hohe Wahrscheinlichkeit eines Hochwassers (häufiger als einmal alle 10 Jahren)
- GK 3: mittlere Wahrscheinlichkeit eines Hochwassers (einmal alle 10 bis 100 Jahre)
- GK 2: niedrige Wahrscheinlichkeit eines Hochwassers (einmal alle 100 bis 200 Jahre)
- GK 1: sehr geringe Wahrscheinlichkeit eines Hochwassers (seltener als einmal alle 200 Jahre)
Die konkreten Zusatzkosten für die Elementarversicherung hängen also von den Umständen des Einzelfalls ab. Zur groben Orientierung: Wird die Wohngebäudeversicherung um eine Elementarversicherung ergänzt, erhöht sich hierfür der Beitrag der Gebäudeversicherung um etwa 50%.
Der Weg zum passenden Vertrag
So vielfältig die Schadensursachen und die zu versichernden Interessen sind, so unübersichtlich kann das Versicherungsangebot sein. Um einen passenden Versicherungsvertrag zu finden und eine ungewollte Unterversicherung zu vermeiden, muss jedenfalls sorgfältig geprüft werden, ob die Vertragsinhalte des Versicherungsvertrages zu dem Versicherungswunsch des einzelnen Versicherungsnehmers passen.