In vielen Gärten sind Bäume vorhanden. Sie stellen sehr schöne Gestaltungselemente dar, spenden Schatten und entwickeln sich in der Regel prächtig. Anfangs sind die Bäume klein und überschaubar. Doch es kann passieren, dass die Bäume irgendwann für den Garten viel zu groß werden. Möglicherweise wurde der Garten mit vielen Bäumen von einer anderen Person gekauft. Die Bäume stören aber nun.
Ein Baum im eigenen Garten ist im Prinzip auch sehr einfach mit einer Kettensäge gefällt. Allerdings darf man nicht einfach so Bäume fällen. Baumfällen kann sogar teilweise verboten sein. Ist ein Baum krank und stellt eine Gefahr für andere Leute dar, so ist das allerdings eine andere Sache. Hängt der Baum möglicherweise von einem Sturm schräg und droht umzukippen, so stellt das ebenfalls eine Gefahrenquelle dar, sodass der Baum in der Regel gefällt werden darf und muss.
Kranke Bäume sind eine Ausnahme
Hobbygärtner dürfen nicht einfach so ohne Weiteres einen Baum im Garten zu Fall bringen. Es gibt spezielle Baumschutzsatzungen der Gemeinden, in denen die Regelungen zum Fällen der Bäume aufgelistet werden. Meistens ist es so, dass ab einer bestimmten Größe und Alters das Fällen des Baumes nicht erlaubt ist. Es hängt oft auch von der Baumsorte ab. Laub- und Nadelbäume dürfen in den meisten Gemeinden ab einem Stammumfang zwischen 60 und 80 cm nicht gefällt werden. Für Obstbäume gilt in den meisten Fällen eine solche Regelung nicht. Allerdings sind auch Ausnahmegenehmigungen bei alten und großen Bäumen möglich. Meistens ist es in folgenden Fällen möglich:
- Krankheit
- Bei akuter Gefährdung
- Wenn Baumaßnahmen anliegen
Es kommt nicht selten vor, dass Bäume irgendwann krank und marode werden. Wenn Ihr Baum im Garten krank ist, können Sie sich eine Sondergenehmigung organisieren und den Baum fällen oder fällen lassen. Je nachdem, wie groß der Baum ist, kann es sinnvoll sein, sich von einem Spezialisten den Baum fällen zu lassen. Möglicherweise gibt es Auflagen von den Behörden, dass Sie neue Bäume pflanzen müssen.
Sicherheitsvorkehrungen einhalten
Möchten Sie in Ihrem eigenen Garten einen kranken Baum fällen, so sollten Sie die Sicherheitsvorkehrungen beachten. Gerade dann, wenn Sie selber noch keine Übungen in Sachen Baumfällen haben, kann die Hilfe eines Fachmanns sinnvoll sein. Sehr wichtig ist es, dass Sie eine geprüfte Kettensäge eines namhaften Herstellers zur Hand haben, die mit allen wichtigen Sicherheitseinrichtungen versehen ist. Auch die Sicherheitskleidung sollte nicht fehlen. Eine Schnittschutzhose, Schnittschutzjacken und –weste und ein Helm sind sehr hilfreich. Doch wenn Sie nur einmal einen Baum fällen möchten, werden Sie sich sicherlich keine komplette Ausrüstung zulegen wollen. Die Sicherheit geht jedoch vor. Möglicherweise können Sie sich die entsprechende Ausrüstung auch von einem Fachmann ausleihen.
Baum richtig fällen – so geht es
Das Fällen eines Baumes ist keine Wissenschaft. Doch einige Dinge sollten Sie beachten, wenn der Baum fallen soll. Beachten Sie, wenn Sie einen Baum fällen möchten, folgende Faktoren:
- Gefahren abschätzen
- Fallrichtung bestimmen
- Rückzugsbahn auswählen
Wichtig ist es, dass zunächst alle Gefahren abgeschätzt werden. Befindet sich der Baum ziemlich nahe an einem Weg und könnte dort zu Fall kommen, so sollte das Gebiet weiträumig abgesperrt werden. Allgemein sollten Sie das Gebiet, in dem der Baum fallen könnte, absperren. Es ist auch egal, ob sich der Baum mitten im Garten oder am Rand des Gartens befindet. Sicherheit geht vor. Sie sollten sich auch die Wuchsform des Baumes genau betrachten. Es kann sein, dass er aufgrund der Wuchsform nicht in die gewünschte Fallrichtung fallen möchte. Der Gefahrenbereich ist übrigens immer die Baumlänge mal 1,5. In diesem Umkreis sollte sich kein Mensch aufhalten, außer der Holzfäller selber.
Sind alle Sicherheitsvorkehrungen getroffen, die Fallrichtung und Rückzugsbahn bestimmt, kann es mit dem Fällen beginnen. Um einen kranken Baum mit der Kettensäge zu fällen, müssen Sie zunächst einen waagerechten Schnitt (Fallkerb) am unteren Stammende tätigen. Dieser sollte 1/4 bis 1/3 der Baumstärke betragen. Der Schnitt erfolgt auf der Seite, in die der Baum fallen soll. Danach wird noch ein Fallkerbdach zur Fallkerbsohle geschnitten. Es entsteht somit ein Keil, der aus dem Stamm herausgetrennt wird. Auf der Rückseite der Kerbe wird der Fallschnitt getätigt. Der Fallschnitt wird jedoch nicht ganz bis zur Fallkerb vollzogen. Ein kleiner Steg muss stehenbleiben, durch der Baum abknicken kann. Trauen Sie es sich nicht zu, bietet sich die Beauftragung einer Fachfirma an.
Die Baumabtragung selbst zu unternehmen, ist wohl gefährlich, wenn man keinen Kettensägenschein hat. Im Privatwald darf doch aber immer noch selbst gefällt werden, oder? Ich habe nur eine alte Axt und denke darüber nach einen Schein zu machen, um mir mein Kaminholz zu holen.