Gartenrecht: Schuppen an der Gartengrenze

Ob Sie in Ihrem eigenen Garten einen Schuppen bauen dürfen, hängt immer vom Bereich ab, indem sich Ihr Garten befindet. Liegt dieser im Planbereich, gibt es einen klaren Bebauungsplan. Dieser regelt, was gebaut werden darf und eben wo nicht. In einem Innenbereich von Ortschaften darf grundsätzlich ein Schuppen gebaut werden – wenn sich dieser optisch in die Umgebung einfügt. Aber im Außenbereich ist nur eine eingeschränkte Bautätigkeit möglich. Und daher unterliegt eine Baugenehmigung für einen Schuppen an der Gartengrenze – immer von der Bauordnung vom jeweiligen Bundesland ab.

Die Baugenehmigung für einen Schuppen

gartenplanungDie Bauordnung ist immer abhängig vom jeweiligen Bundesland, ob dies für ein Schuppen ist oder für ein Gartenhäuschen. Wiederum für kleine Gebäude – ist meistens keine Genehmigung erforderlich. Wenn Sie aber unsicher sind und alles genau wissen wollen, ob Ihr Schuppen an der Gartengrenze gebaut werden darf, sollten Sie am besten im Rathaus oder bei der zuständigen Baubehörde nachfragen – denn “sicher ist sicher“.

Ein wichtiges Kriterium spielt der Rauminhalt des Schuppens, und der Grenzwert wird immer in Kubikmetern angegeben. Dabei gelten für Außen- oder Innenbereiche von Ortschaft zu Ortschaft unterschiedliche Regelungen. Selbst für das Einrichten eines Schuppens gibt es in Deutschland keine bundesweiten einheitlichen Vorschriften. Somit liegt das Bundesordnungsrecht in der Hand der einzelnen Bundesländer.

Aber Vorsicht, auch wenn der Schuppen keine Baugenehmigung benötigt, kann es eventuell sein, dass Sie aufgrund anderer Bestimmungen – doch noch was unternehmen müssen. Wie zum Beispiel aufgrund der des Bundeskleingartengesetzes oder der Baunutzungsverordnung. Wichtig ist auch immer der Grenzabstand für einen Schuppen, denn oft wird der Bau eines Schuppens an der Gartengrenze nur an bestimmten Stellen zugelassen.

Der Abstand von Schuppen von der Gartengrenze

In vielen Fällen sind bei einer Einrichtung von normalen Gebäuden auf einem Grundstück bestimmte Grenzen zum Nachbarsgrundstück – den sogenannten Bauwich vorgeschrieben. Darunter fallen:

– Ausreichende Belüftung

– Belichtung und Besonnung

– Schutz von Brandübergriffen

bebauungsplanEin weiterer wichtiger Punkt, ob die Gartengrenze eingehalten werden muss, ist – ob für das Baugebiet, in dem sich Ihr Grundstück befindet, eine offene oder geschlossene Bauweise vorgeschrieben ist. Wenn es bereits einen Bebauungsplan gibt, dann wird Ihnen dieser hierüber ob Sie ihren Schuppen an der Gartengrenze errichten dürfen – Aufschluss geben. Wenn dies nicht der Fall ist, kann es davon abhängen, wie die anderen Grundstücke in der Umgebung erbaut sind.

Darüber hinaus müssen Grenzabstände immer eingehalten werden – wenn der jeweilige Bebauungsplan eine offene Bauweise vorschreibt oder aber keinerlei Angabe enthält. Aber bei einer geschlossenen Bauweise müssen keine Grenzen eingehalten werden. Denn dies ergibt sich aus der Bauordnung oder aus dem Bebauungsplan der Bundesländer – wie groß der Abstand zum Nachbarschaftsgrundstück sein muss, wenn Sie einen Schuppen im Garten bauen möchten. Selbst dann, wenn es teilweise zivilrechtliche Regelungen in den Nachbarrechtsgesetzten gibt, treten diese öffentlichen Regelungen zurück. Aber es muss bei Lichtöffnungen und Fenstern, die Abstände unbedingt eingehalten werden.

gartenhuetteSomit muss nicht nur bei einem Gartenhaus, sondern auch bei einem Schuppen immer aus den gleichen Gründen, wie bei sonstigen Gebäuden – immer der gesetzliche Abstand zum Nachbarschaftsgrundstück eingehalten werden. Selbst dann, wenn ein Schuppen eventuell baugenehmigungsfrei erbaut werden kann. Wenn daher keine Grenzen festgelegt sind, dann gelten immer im Allgemeinen die Abstandsvorschriften der jeweiligen Bundesländer. Es sei denn, eine Ausnahme für Nebengebäude würde greifen.

Mein Rat für Sie ist: Bauen Sie niemals gerade so ein Schuppen an die Gartengrenze, sondern informieren Sie sich immer bei der zuständigen Behörde. Denn nur so können Sie sichergehen, dass Sie alle Gesetze einhalten und lange Freude an ihrem Schuppen haben.

 © Gernot Krautberger – Daniel Ernst – tina7si – Fotolia.com

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4 Kommentare

  1. Danke für den Artikel!
    Wir haben bei unserem Schuppen leider bereut, das wir nicht auf Punkt 1 Ausreichende Belüftung geachtet haben und so Schimmel bekommen haben.
    Es war alles für die Katz -.-
    Sehr schade.

    Liebe Grüße Karl

  2. „Somit muss nicht nur bei einem Gartenhaus, sondern auch bei einem Schuppen immer aus den gleichen Gründen, wie bei sonstigen Gebäuden – immer der gesetzliche Abstand zum Nachbarschaftsgrundstück eingehalten werden“

    richtig! egal wie groß .. ein Rückbau ist sehr ärgerlich!

  3. Man sollte auf jeden Fall auf eine hinreichende Belüftung achten. Ohne diese kann es mitunter richtig heiss im Schuppen werden.

  4. Was man alles mit etwas Eigeninitiative erreichen kann, einfach sagenhaft!
    LG aus Erfurt.

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