Wann ist das Fällen eines Baumes im eigenen Garten erlaubt

Baum-faellenWer in seinem eigenen Garten einen Baum fällen möchte, darf nicht ohne weiteres einfach zur Axt greifen, denn verschiedene Landes- und Bundesgesetze regeln alle Eingriffe in die Natur. Denn der Umgang mit der grünen Pracht wird in Deutschland durch die Baumschutzverordnung (BaumschutzVO) oder auch in der Baumschutzsatzung geregelt. Leider gibt es keine einheitlichen Leitfaden für diese Satzungen – jedoch ähneln sich die Regelungen auf Bundesebene weitgehend. Somit kann dass Baum fällen in einigen Teilen Deutschland erlaubt sein – während es in anderen Bundesländern strikt verboten ist.

Wann ist der perfekte Zeitpunkt um einen Baum zu fällen

Das Fällen von Bäumen ist laut des Bundesnaturschutzgesetzes (§39) zwischen dem 01. März und bis zum 30. September verboten. Allerdings gibt es auch Ausnahmen und diese sind Fällungen für behördliche Maßnahmen oder auch für Bauzwecke. Um Bäume zu fällen, die unter die Baumschutzverordnung fallen – muss der Gartenbesitzer bei der zuständigen Naturschutzbehörde seiner Gemeinde eine Genehmigung beantragen.

Die Erlaubnis um einen Baum zu fällen – wird unter den folgenden Kriterien erteilt:

  1. Der Zeitpunkt zum Fällen: Und hier gilt allgemein, dass der Schutz von Tieren und Pflanzen, wie zum Beispiel innerhalb der Vegetationszeit und der Nist- und Brutzeit immer Vorrang hat. Deshalb darf der Baum erst im Spätherbst oder im Winter gefällt werden. Doch die genauen Kalenderzeiten unterscheiden sich von Bundesland zu Bundesland.
  2. Die Baumgröße: Diese kann immer nur die jeweilige Naturschutzbehörde festlegen und so erfasst die Baumschutzverordnung in einigen Bundesländern – Bäume mit einem Stammumfang ab 60 Zentimeter zu fällen und andere Bundesländer erlauben die Fällung eines Baumes erst mit einem Stammumfang ab 80 Zentimeter.
  3. Die Baumart: Unter der Baumschutzverordnung fallen je nach Bundesland unterschiedliche Baumarten, die gefällt werden dürfen.

Welche Behörden erteilen eine Genehmigung für einen Baum zu fällen

– Naturschutzbehörde

– Stadtverwaltung oder das örtliche Rathaus

– Forstamt – aber nur, wenn es darum geht, Bäume in einem Wald zu fällen.

– Ordnungsamt – wenn ein Baum gefällt werden muss, der durch einen Sturm, Blitzschlag oder bei einer Überschwemmung eine Gefahr darstellt.

Welche Angaben sollten im Baumfällantrag stehen

– Standfeste Argumente für das Fällen des Baumes

– Foto vom jeweiligen Baum

– Zeichnungen und Lage des jeweiligen Grundstückes mit der Baumart, die gefällt werden soll. Sowie die Höhe des Baumes und der Stammumfang.

– Gut wäre auch eine geplante oder bereits durchgeführte Ersatzplanung eines Baumes, bei dem Antrag anzugeben.

Wichtig: Wer unter Ihnen Bäume fällt – die unter der Bundesschutzverordnung fallen und dies ohne Genehmigung tätigt, muss mit einer satten Geldbuße rechnen.

Daher ist es sehr wichtig – erst alle Infos einholen – und dann den Baum fällen …

gartenrecht-Baum-faellendenn grundsätzlich ist das Fällen von Bäumen in ganz Deutschland verboten. Nur die Ausnahme von gärtnerischen genutzten Grünflächen bietet ein kleines Schlupfloch für die Hobbygärtner. Selbst dann, wenn das Verständnis vom eigenen Hausrecht eine freie Hand suggeriert – sollten Sie, wenn Sie im eigenen Garten ein Baum fällen wollen, sich unbedingt bei der Stadtverwaltung oder beim örtlichen Rathaus gut informieren – ob Sie den Baum fällen dürfen.

Zurückhaltend sollten auch unbedingt Besitzer einer Eigentumswohnung mit dem Fällen eines Baumes sein. Selbst dann, wenn er ein Sondernutzungsrecht hat, an seinem Gartenanteil. Denn Maßnahmen über die Instandsetzung und Instandhaltung eines Baumes darf der Besitzer einer Eigentumswohnung nicht alleine treffen. Sondern muss bei einer Eigentümerversammlung beschlossen werden, dass ein ganz bestimmter Baum gefällt werden darf. Wer eigenmächtig einen Baum fällt, macht sich daher schadensersatzpflichtig und dies gilt auch bei einem Grenzbaum, denn hier hat der Nachbar – das letzte Wort.

Denn steht ein Baum auf der Grundstücksgrenze, spricht man von einem sogenannten Grenzbaum. Und bei einem Grenzbaum haben die lieben Nachbarn ein Miteigentum. Wird der Grenzbaum gefällt, ohne dass vorher die Zustimmung des jeweiligen Nachbarn eingeholt wird, kann man sich schadensersatzpflichtig machen. Außerdem darf ein Grenzbaum nicht gefällt werden, wenn er als Grenzzeichen dient.

 

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11 Kommentare

  1. Ein sehr schöner Artikel, der einen sehr guten Überblick verschafft und vor allem verdeutlicht, dass auch auf dem eigenen Grundstück nicht einfach ein Baum gefällt werden darf. Dies denken in der Tat viele Gartenbesitzer.

  2. Ja, ein sehr guter Artikel den sich viele Leute anschauen sollten. Gerade zum Herbst hin wenn wieder überall der Vorrat an Kaminholz aufgestockt wird, fällt so mancher Baum dem Menschen zum Opfer.
    Und das kann sogar richtig Teuer werden wenn man sich nicht vorher schlau macht.

    Schöne Grüße aus Ostfriesland

  3. Ein sehr informativer Artikel, und der zugleich empfehlenswert ist. Wenn ich das hier lese, dann wird mir sehr deutlich, dass sehr viele Gartenbesitzer nicht über die gesetzliche Lage informiert sind, und fällen mit Sicherheit Ihre Bäume ohne sich ausreichend darüber zu informieren. Nur auf diese Art und Weise kann man die Leute animieren, sich über notwendige Verordnung zu erkundigen.
    Einfach toll, weiter so!

  4. Das ist wirklich gut zu wissen. Der Artikel ist wirklich sehr gut recherchiert, ich werde mal darauf achten wie viele Läute so Bäume auserhalb der offiziellen Zeiten fällen :-D.

    VG

  5. Absolut nützlich, dass mal jemand einen guten Artikel zu diesem Thema verfasst. Unser eigener Garten, grenzt an drei weitere, etwas weitläufigere Gärten, die alle bepflanzt sind mit großen älteren Bäumen. Dadurch dass die Bäume schon ziemlich viele Jahre auf dem Buckel haben, bedecken viele der Kronen mehrere Gärten. Obwohl unser Garten andauernd von den Launen der Nachbarn im Bezug auf das Ausreissen von Bäumen leiden musste, dachte ich bis jetzt, dass das Handeln dieser Leute absolut richtig ist. Also ich spreche jetzt vom gesetzlichen Faktor. Wenn in der Zukunft wiedereinmal wilde Ausreißaktionen stattfinden, die Einfluss auf meinen Garten haben, werde ich mich jetzt endlich mal zur Währ setzen!

    LG Christopher

  6. Hätte niemals gedacht, dass man so viele Genehmigungen braucht, um einen Baum zu fällen. Wobei… eigentlich schon. Aus meinem beruflichen Umfeld weiß ich, für was man tatsächlich alles eine Erlaubnis braucht hier in Deutschland 😉

  7. Sehr guter Artikel. Ich glaube da sind sich viele nicht bewusst, daß man Bäume, die auf dem eigenen Grundstück stehen, nicht einfach fällen darf.

  8. Willkommen im Bürokratie Schwachsinn! Mein Grund und Boden, meine Bäume. Und wenn ich einen fällen will, mache ich dass. Mir würde nie im Leben einfallen dazu eine Genehmigung einzuholen. Also echt!

    Danke für den Beitrag!

  9. Nur auf diese Art und Weise kann man die Leute animieren, sich über notwendige Verordnung zu erkundigen.
    Einfach toll, weiter so!

  10. Ja, ein sehr guter Artikel den sich viele Leute anschauen sollten. Gerade zum Herbst hin wenn wieder überall der Vorrat an Kaminholz aufgestockt wird, fällt so mancher Baum dem Menschen zum Opfer.

  11. Sehr informativer Artikel! Spezifisches Thema, aber interessant für viele Leute! Danke dafür

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